Erweiterte Ajax Services: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceanbieter (Händler) / Installateure
Letzte Aktualisierung: 31. März 2026
1. Annahme der Bedingungen
Diese Erweiterten Ajax Services: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceanbieter (Händler) / Installateure („AGB“) sind eine verbindliche rechtliche Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen Ajax Systems (im Folgenden auch „Ajax“) und Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren, beide einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
Durch die Aktivierung und Nutzung der Erweiterten Ajax Services in den offiziellen Ajax Apps akzeptieren Serviceanbieter (Händler) / Installateure diese AGB und gehen diese Vereinbarung ein; Serviceanbieter (Händler) / Installateure und deren Unterzeichner sichern zu und gewährleisten, dass die Serviceanbieter (Händler) / Installateure und deren Unterzeichner über die Rechtsfähigkeit und die Befugnis verfügen, diese verbindliche Vereinbarung einzugehen, um die Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten, und dass die Serviceanbieter (Händler) / Installateure in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung, deren Bedingungen und allen geltenden Gesetzen handeln werden.
2. Begriffsbestimmungen
In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffe sowohl in der Einzahl als auch in der Mehrzahl der definierten Begriffe:
„Verbundene Unternehmen“ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser steht. Im Sinne dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ das Eigentum (direkt oder indirekt) oder die Befugnis, die Geschäftsführung oder die Richtlinien einer solchen Person anderweitig zu leiten, sowie juristische Personen, bei denen die Partei Gründer, Teilnehmer ist oder eine ähnliche Position innehat.
„Vereinbarung“ bezeichnet diese Vereinbarung und alle Dokumente, die durch Verweis einbezogen sind. Jede dieser Bestimmungen kann von Zeit zu Zeit im Wege der Vereinbarung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung geändert werden.
„Ajax Systems“ im Sinne dieser AGB bezeichnet AJAX SYSTEMS TECH FZCO, Registernummer DMCC202798, mit Sitz in Dubai, VAE, und andere relevante Unternehmen der Unternehmensgruppe AJAX SYSTEMS sowie, falls zutreffend, andere Unternehmen (i) bei denen der wirtschaftliche Eigentümer der AJAX SYSTEMS Group als wirtschaftlicher Eigentümer fungiert oder fungieren wird und (ii) die damit beauftragt sind, Gebühren für Erweiterte Ajax Services im Namen von Ajax Systems einzuziehen.
„Firmenkarte“ bezeichnet eine Bankkarte, die vom Serviceanbieter (Händler) / Installateur in der Ajax App für die Abwicklung von Zahlungen zur Nutzung der Erweiterten Ajax Services aktiviert wurde.
Das „Datum des Inkrafttretens“ dieser Vereinbarung ist das Datum ihrer Annahme durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure.
„Zahlungsanbieter“ bezeichnet den oder die von Ajax autorisierten Drittanbieter von Zahlungsdiensten, die berechtigt sind, Rechnungen auszustellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den eigenen Namen als Reseller) oder/und Zahlungen von den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren für die Erweiterten Ajax Services entgegenzunehmen.
„Serviceanbieter (Händler) / Installateure“ bezeichnet von Ajax autorisierte juristische Personen und / oder Einzelunternehmer, welche die Erweiterten Ajax Services ermöglichen, aktivieren und verwalten sowie Kunden den Zugang zur Verbindung mit den Erweiterten Ajax Services gewähren, Zahlungen (einschließlich über „Zahlungsanbieter“) und Gebühren an Ajax leisten und alle anderen nachstehend gemäß dieser Vereinbarung spezifizierten Tätigkeiten ausüben.
„Erweiterte Ajax Services“ bezeichnet IT-Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bereitstellung des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten, proprietären Software-as-a-Service (SaaS)-Plattformen und / oder andere Dienstleistungen, die während der Laufzeit und gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung online bereitgestellt werden können. Rechnungen können (müssen aber nicht zwangsläufig) Einzelheiten zu den Erweiterten Ajax Services enthalten.
„Gebiet“ bezeichnet das folgende geografische Gebiet oder die folgenden geografischen Gebiete: Im Regelfall ist dies ausschließlich das Land, in dem Serviceanbieter (Händler) / Installateure ihren Sitz haben (sofern nicht anderweitig zusätzlich zwischen Ajax und den jeweiligen Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren vereinbart).
„Marke“ bezeichnet jede „AJAX“-Marke und/oder jedes Logo, die zur Beschreibung der Produkte oder Dienstleistungen von Ajax Systems verwendet werden.
3. ERNENNUNG und GEBIET
3.1. Ajax ermächtigt hiermit den Serviceanbieter (Händler) / Installateur, seinen Kunden im Gebiet Zugang zu den Erweiterten Ajax Services zu gewähren.
3.2. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur erklärt sich damit einverstanden, dass seine in Artikel 3.1 der Vereinbarung genannte Autorisierung auf das Gebiet beschränkt ist. Folglich dürfen Serviceanbieter (Händler) / Installateure mit ihren Kunden (d. h. Endnutzern der Erweiterten Ajax Services) in Bezug auf die Erweiterten Ajax Services ausschließlich innerhalb des Gebiets interagieren.
4. VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN
4.1. VERPFLICHTUNGEN der Serviceanbieter (Händler) / Installateure
4.1.1. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur erklärt sich damit einverstanden, dass seine Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung Folgendes umfassen:
4.1.1.1. seinen Kunden im Gebiet den Zugang und die Verbindung zu den Erweiterten Ajax Services bereitzustellen;
4.1.1.2. Zahlungen an Ajax direkt oder über einen von Ajax autorisierten Zahlungsanbieter gemäß Abschnitt 5 dieser Vereinbarung zu leisten.
4.1.1.3. Ajax Feedback zum Nutzererlebnis (/Kundenerlebnis) in Bezug auf die Erweiterten Ajax Services zu geben (sofern möglich).
4.2. VERPFLICHTUNGEN VON AJAX
4.2.1. Ajax stimmt zu, dass seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Folgendes umfassen:
4.2.1.1. zuverlässigen technischen Support für Serviceanbieter (Händler) / Installateure (soweit dieser die Erweiterten Ajax Services betrifft) bereitzustellen;
4.2.1.2. den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren Ressourcen wie die virtuelle Academy, Zugang zu AJAX PRO Desktop sowie technischen Support (soweit dieser die Erweiterten Ajax Services betrifft) während der üblichen Geschäftszeiten von Ajax zur Verfügung zu stellen.
5. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN
5.1. Ajax nutzt seine autorisierten Drittanbieter von Zahlungsdiensten (im Folgenden – die „Zahlungsanbieter“), um die Zahlungen und Transaktionen zwischen den Parteien abzuwickeln. Ajax arbeitet mit diesen Zahlungsanbietern auf Basis vertraglicher Verpflichtungen durch den Abschluss der erforderlichen bindenden Vereinbarungen zusammen.
5.2. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur nutzt eine Firmenkarte, um alle erforderlichen Vorauszahlungen für die Aktivierung / Nutzung der im Voraus bezahlten Erweiterten Ajax Services in den Ajax Apps zu leisten.
5.3. Die Zahlungsanbieter stellen den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren nach Abschluss der Zahlungen für die Erweiterten Ajax Services Rechnungen aus.
5.4. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur hat korrekte Informationen über sich selbst bereitzustellen (im Umfang der Daten, die im Antragsformular zur Aktivierung der Erweiterten Ajax Services in den Ajax Apps festgelegt sind). Ajax haftet nicht für unrichtige Angaben, die vom Serviceanbieter (Händler) / Installateur im Antragsformular zur Aktivierung der Erweiterten Ajax Services in den Ajax Apps gemacht werden. Sollte der Serviceanbieter (Händler) / Installateur unrichtige Angaben machen, behalten sich Ajax und seine Zahlungsanbieter das Recht vor, die Rechnung(en) nicht erneut auszustellen.
5.5. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung, die in der von Ajax oder dem Zahlungsanbieter ausgestellten Rechnung angegeben ist.
6. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND VERTRAULICHKEIT
6.1. Der Begriff „geistige Eigentumsrechte” umfasst alle Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Know-how und Patentrechte sowie alle Eintragungen oder Anmeldungen für eines dieser Rechte, die Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen gehören. Alle Rechte, Titel und Interessen an den Geistigen Eigentumsrechten liegen bei Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen und verbleiben dort. In Verbindung mit der Einräumung des nicht-exklusiven Rechts zur Erbringung der Erweiterten Ajax Services gewährt Ajax den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren hiermit auch eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare und ohne zusätzliche Gebühren verbundene Lizenz (die von den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren an Ajax gemäß dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren werden unter Berücksichtigung dieser Lizenz festgelegt) zur Nutzung der Marke für Zwecke des Marketings, des Vertriebs, der Werbung und der Verkaufsförderung der Erweiterten Ajax Services innerhalb des Gebiets in einer von Ajax genehmigten Art, Form und an einem von Ajax genehmigten Ort. Nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung wird diese Lizenz automatisch widerrufen und aufgehoben.
6.2. Ajax behält sich das Recht vor, alle Maßnahmen zu ergreifen, die es für notwendig hält, um die Geistigen Eigentumsrechte von Ajax und/oder seiner verbundenen Unternehmen gegen Nachahmungen, Produktfälschungen und unlauteren Wettbewerb zu schützen. Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben Ajax unverzüglich über jede Verletzung geistiger Eigentumsrechte zu informieren und Ajax und/oder seine verbundenen Unternehmen in angemessener Weise bei Maßnahmen gegen solche Verletzungen zu unterstützen. Im Zusammenhang mit dem Vorstehenden erklären sich die Serviceanbieter (Händler) / Installateure ferner mit Folgendem einverstanden:
- es darf keine Nutzung (weder selbst noch durch verbundene Unternehmen) und kein Zulassen der Nutzung von Handelsmarke, Handelsaufmachung, Wörtern, Namen, Symbolen oder Designs von Ajax erfolgen, was als Teil seines Firmennamens, Handelsnamens oder Erscheinungsbilds oder auf seinen Produkten und/oder für die Erbringung von Dienstleistungen, die vernünftigerweise als verwirrend ähnlich zu Ajax angesehen werden könnten;
- es dürfen keine Versuche unternommen werden, in irgendeinem Land eine Handelsmarke, einen Handelsnamen, einen Domainnamen, ein Keyword oder ein Konto/Identifikationsnamen in sozialen oder geschäftlichen Netzwerken/Medien anzumelden, zu registrieren oder zu besitzen, die verwirrend ähnlich zu einer Marke von Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen sind.
- es dürfen keine Versuche unternommen werden, die Geistigen Eigentumsrechte von Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen zu verletzen, anzufechten, zu bestreiten, anzugreifen oder deren Gültigkeit oder Eigentum zu beeinträchtigen. Ebenso dürfen keine Handlungen vorgenommen werden, die Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen schaden könnten oder den Wert des mit den Handelsmarken verbundenen Wohlwollens mindern würden.
- es dürfen keine Maßnahmen zur Entfernung, Erneuerung oder Änderung von Handelsmarken, Handelsnamen oder Hinweisen ergriffen werden, die an den Erweiterten Ajax Services oder an damit verbundenen Dienstleistungen angebracht sind.
6.3. Gleichzeitig mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und als Bedingung hierfür geben die Serviceanbieter (Händler) / Installateure folgende Verpflichtungserklärung ab:
6.3.1. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind verpflichtet und verpflichten sich, ihre Mitarbeiter anzuweisen, vertrauliche Informationen nicht offenzulegen; dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen über die Aktivitäten der Parteien, die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung sowie Informationen, die im Zuge des Abschlusses oder der Erfüllung der Vereinbarung und/oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung erlangt wurden (ausgenommen sind Fälle, die in den geltenden Gesetzen der Vertragsparteien ausdrücklich vorgesehen sind).
6.4. Die Parteien vereinbaren ferner, dass technische und geschäftliche Informationen in Bezug auf Erfindungen oder Produkte von Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen, Forschung und Entwicklung, Produktion, Betriebsabläufe, Fertigungs- und Konstruktionsprozesse, Know-how, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse und sämtliche zugehörige Dokumentationen sowie alle Daten und Informationen, die den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren (seinen Mitarbeitern) in schriftlicher, elektronischer, visueller, grafischer oder sonstiger Form zur Verfügung gestellt werden, ebenfalls als vertrauliche Informationen im Besitz von Ajax gelten und von Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren nicht offengelegt werden dürfen (im Folgenden zusammenfassend als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet).
6.5. Die Weitergabe Vertraulicher Informationen durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure und/oder ihre Mitarbeiter an Dritte ist nur unter der Bedingung zulässig, dass vorab eine schriftliche Genehmigung von Ajax eingeholt wurde, es sei denn, diese Informationen werden von einer zuständigen Behörde gemäß den geltenden Gesetzen der Vertragsparteien angefordert und/oder sind für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich.
Im Falle des Erhalts einer Anfrage von einer Behörde nach Informationen/Dokumenten, die Vertrauliche Informationen betreffen und/oder beinhalten oder die Offenlegung Vertraulicher Informationen verlangen, verpflichten sich die Serviceanbieter (Händler) / Installateure, Ajax innerhalb von 2 (zwei) Werktagen über eine solche Anfrage zu informieren und die Zustimmung von Ajax im Hinblick auf den Wortlaut der Antwort sowie die der jeweiligen Behörde zur Verfügung zu stellenden Dokumente und/oder Informationen einzuholen.
6.6. Die Bedingungen zur Geheimhaltung Vertraulicher Informationen bleiben während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von 5 (fünf) Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung, ungeachtet des Grundes der Beendigung, in Kraft, einschließlich für die an der Erfüllung dieser Vereinbarung beteiligten Mitarbeiter der Serviceanbieter (Händler) / Installateure, die aus dem Unternehmen ausscheiden.
6.7. Informationen gelten nicht als Vertrauliche Informationen, wenn sie mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- sie waren den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren bereits vor Abschluss der Vereinbarung bekannt;
- sie wurden rechtmäßig von einem Dritten erhalten, dem es nach bestem Wissen der Serviceanbieter (Händler) / Installateure nicht durch eine vertragliche, gesetzliche, treuhänderische oder sonstige Verpflichtung gegenüber Ajax untersagt ist, die Informationen an die Serviceanbieter (Händler) / Installateure zu übermitteln;
- sie wurden von Ajax veröffentlicht und dies gilt nicht als Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung;
- sie müssen aufgrund von Gesetzen, durch eine Aufsichts- oder Regierungsbehörde oder durch eine rechtskräftige und wirksame Anordnung eines zuständigen Gerichts offengelegt werden; vorausgesetzt jedoch, dass die Serviceanbieter (Händler) / Installateure unter diesen Umständen Ajax, sofern praktikabel, vor der Offenlegung über das Bestehen, die Bedingungen und die Umstände einer solchen Anfrage informiert, und dass die von Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren gemäß dieser Klausel offenzulegenden vertraulichen Informationen auf den Teil beschränkt bleiben, dessen Offenlegung zwingend und gesetzlich vorgeschrieben ist.
- ihre Offenlegung ist durch eine schriftliche Genehmigung von Ajax gestattet, die vor der Offenlegung eingeholt wurde.
6.8. Serviceanbieter (Händler) / Installateure und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vertraulichen Informationen nicht weiterzugeben und zu gewährleisten, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Weitergabe der vertraulichen Informationen durch ihre Mitarbeiter und/oder Dritte, die von den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren bei der Erfüllung des Vertrags hinzugezogen werden, zu verhindern.
6.9. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind verpflichtet, Ajax unverzüglich über den Verlust von Datenträgern mit Vertraulichen Informationen sowie über die Gründe und Umstände eines solchen Verlusts und andere Tatsachen, die zu einer Offenlegung der Vertraulichen Informationen führen könnten, zu informieren.
6.10. Sollten die Serviceanbieter (Händler) / Installateure oder einer ihrer Mitarbeiter seine Verpflichtungen in Bezug auf die Geheimhaltung und Aufbewahrung Vertraulicher Informationen nicht erfüllen, haben die Serviceanbieter (Händler) / Installateure Ajax alle Verluste, entgangenen Gewinne und immateriellen Schäden, die durch eine solche Nichterfüllung entstehen, in vollem Umfang zu ersetzen. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure haften zudem nach den Gesetzen Polens.
6.11. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure erklären sich damit einverstanden und erkennen an, dass die Bestimmungen dieses Artikels 6 im Hinblick auf die Notwendigkeit und das Interesse von Ajax oder seinen verbundenen Unternehmen zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte und/oder Vertraulichen Informationen angemessen sind. Jeder Verstoß gegen die in diesem Artikel 6 enthaltenen Bedingungen gilt als wesentliche Vertragsverletzung; zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsmitteln ist Ajax oder seine verbundenen Unternehmen berechtigt, ihre Rechte aus dieser Vereinbarung durch Erfüllungsansprüche, Unterlassungsansprüche oder sonstige billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe durchzusetzen, um sämtliche Rechte an ihrem geistigen Eigentum und/oder ihren Vertraulichen Informationen zu schützen.
6.12. Um jeden Zweifel auszuschließen, verbietet diese Vereinbarung ausdrücklich die Veröffentlichung oder Weitergabe von Finanzdaten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an Dritte.
7. MARKETINGMATERIALIEN UND BESCHREIBUNGEN DER ERWEITERTEN AJAX SERVICES
7.1. Ajax stellt den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren (sofern zutreffend) alle notwendigen Marketingmaterialien in elektronischem Format zur Verfügung. Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind berechtigt, die von Ajax im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Bilder, Videos und Blogartikel zu Werbezwecken zu verwenden. Eine solche Nutzung ist nur während der Laufzeit dieser Vereinbarung zulässig. Alle Marketingmaterialien bleiben jederzeit Eigentum von Ajax. Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind nicht berechtigt, entsprechendes Marketingmaterial weder an ihre Kunden noch an Dritte weiterzugeben. Diese können die entsprechenden Marketingmaterialien direkt bei Ajax anfordern (und Ajax ist berechtigt, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob die entsprechenden Marketingmaterialien bereitgestellt werden oder nicht).
7.2. Ajax stellt den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren die Beschreibungen der Erweiterten Ajax Services in englischer Sprache in elektronischem Format zur Verfügung.
8. SONSTIGE VERPFLICHTUNGEN
8.1. Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben die Bemühungen und Aktivitäten von Ajax zu unterstützen, insbesondere im Zusammenhang mit den Erweiterten Ajax Services (wie Webinare, Schulungsaktivitäten, sogenannte „Roadshows“ usw.).
8.2. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur muss im Antragsformular für die Aktivierung der Erweiterten Ajax Service in Ajax Apps seine korrekten Daten angeben. Sollte der Serviceanbieter (Händler) / Installateur unrichtige Angaben machen, behalten sich Ajax und seine Zahlungsanbieter das Recht vor, die Rechnung(en) nicht erneut auszustellen.
8.3. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bedingungen (Zeiträume) für die Aktivierung und Bereitstellung des Zugangs zu Erweiterten Ajax Services in den Rechnungen angegeben sind, die den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren zur Verfügung gestellt werden. Einzelheiten zu den Bedingungen für die Bereitstellung der Erweiterten Ajax Services können auch in den Konten der Serviceanbieter (Händler) / Installateure innerhalb der offiziellen Ajax Apps spezifiziert werden.
8.4. Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die Einrichtungen zu unterhalten sowie das Personal einzustellen und zu schulen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind.
8.5. Im Falle von Änderungen an dieser Vereinbarung benachrichtigt Ajax den Serviceanbieter (Händler) / Installateur über solche Änderungen durch den Versand einer E-Mail-Benachrichtigung oder durch eine Information des Serviceanbieters (Händlers) / Installateurs über Benachrichtigungen in den Ajax Apps. Wenn der Serviceanbieter (Händler) / Installateur die Erweiterten Ajax Services weiterhin nutzt, gilt dies als Annahme der angekündigten Änderungen durch den Serviceanbieter (Händler) / Installateur. Der Serviceanbieter (Händler) / Installateur erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass er die Verantwortung trägt, Änderungen zu überwachen; daher bittet Ajax die Serviceanbieter (Händler) / Installateure, diese Vereinbarung in den Ajax Apps regelmäßig zu überprüfen.
8.6. Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben auf eigene Kosten alle Geschäftslizenzen und behördlichen Genehmigungen einzuholen und zu besitzen, die für den Verkauf der Erweiterten Ajax Services erforderlich sein können, alle Registrierungsanforderungen zu erfüllen sowie alle staatlichen Gesetze, Vorschriften und Anordnungen einzuhalten, die für Serviceanbieter (Händler) / Installateure aufgrund der Unterzeichnung dieser Vereinbarung gelten können. Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind unter anderem vollständig verantwortlich für die Einhaltung aller rechtmäßigen Anforderungen im Zusammenhang mit der Einziehung von Zahlungen von Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren sowie von Kunden im Zusammenhang mit den Erweiterten Ajax Services.
8.7. Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben darauf hinzuwirken, dass alle Kunden und/oder andere von ihnen beauftragte Personen, die in gewissem Umfang mit den Erweiterten Ajax Services interagieren, ordnungsgemäß lizenziert sind und über die erforderlichen Genehmigungen verfügen, um die Tätigkeiten auszuführen, für die sie beauftragt wurden.
8.8. Entschädigung. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure verpflichten sich, Ajax, deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von jeglichen Verlusten, Schäden oder Aufwendungen jeglicher Art, einschließlich Anwaltskosten und sonstigen Kosten der Rechtsverteidigung, ob direkt oder indirekt, freizustellen und schadlos zu halten, die ihnen oder einem von ihnen aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder Geständnissen der Serviceanbieter (Händler) / Installateure oder ihrer leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Direktoren, Vertreter, Serviceanbieter (Händler) / Installateure oder anderer von ihnen oder den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren beauftragter oder ernannter Personen sowie Kunden entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (1) jegliche Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung, (2) Fahrlässigkeit oder sonstige unerlaubte Handlungen, (3) Zusicherungen oder Erklärungen der Serviceanbieter (Händler) / Installateure oder einer der in diesem Abschnitt genannten Personen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter oder Vertreter). Serviceanbieter (Händler) / Installateure oder andere von ihr beauftragte Personen) oder ihre Vertreter, die nicht ausdrücklich schriftlich von Ajax autorisiert sind, (4) jegliche Verletzung geltender Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags, (5) jegliche Ansprüche oder Verluste, die sich aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen dieses Vertrags durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche von Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren, anderen Vertragspartnern und Kunden, die aufgrund eines direkten und/oder indirekten Verschuldens der Serviceanbieter (Händler) / Installateure Schwierigkeiten mit Erweiterten Ajax Services, anderen grundlegenden Ajax Services oder Ajax Produkten hatten, insbesondere im Falle von verspäteten Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in Artikel 4.1.1.2 beschriebenen Fälle). Darüber hinaus verzichten die Serviceanbieter (Händler) / Installateur bedingungslos auf sämtliche Rückgriffsrechte und/oder Regressansprüche gegen Ajax.
8.8.1. Die Parteien vereinbaren hiermit gegenseitig, dass Ajax nicht für Verluste, Schäden oder Aufwendungen jeglicher Art oder Natur der Serviceanbieter (Händler) / Installateure und/oder der Kunden haftet, die infolge einer Fehlfunktion der Erweiterten Ajax Services entstehen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Ajax liegt (wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf fehlende Konnektivitätsdienste, technische Fehlfunktionen und/oder Signalstörungen, die in den Bereich von Drittanbietern fallen).
8.9. Kundenschutzklausel.
Kundenschutzklausel. Während der Laufzeit der Vereinbarung sowie für einen Zeitraum von 2 (zwei) Jahren nach Beendigung der Vereinbarung erklären sich die Serviceanbieter (Händler) / Installateure bereit, (i) es zu unterlassen, Mitarbeiter von Ajax und/oder anderen Unternehmen, bei denen Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigte von Ajax als Gesellschafter/wirtschaftlich Berechtigte fungieren oder fungieren werden, abzuwerben, und (ii) keine Auftragnehmer von Ajax abzuwerben.
Für die Zwecke dieses Artikels gelten als Mitarbeiter von Ajax und/oder eines der vorgenannten Unternehmen sowohl die derzeitigen Mitarbeiter von Ajax als auch Personen, die innerhalb der letzten zwei (2) Jahre zumindest an einem (1) Kalendertag in einem Arbeitsverhältnis mit Ajax und/oder einem der vorgenannten Unternehmen standen. Im Falle eines Verstoßes gegen die oben genannte Verpflichtung verpflichten sich die Serviceanbieter (Händler) / Installateure, Ajax für alle Verluste (einschließlich entgangener Gewinne oder Profite) und Schäden während eines Zeitraums von 20 (zwanzig) Kalendertagen nach Feststellung des Verstoßes gegen die oben genannten Regeln zu entschädigen.
Im Sinne dieses Artikels bedeutet „keine Abwerbung von Auftragnehmern von Ajax“, dass keine Person abgeworben, veranlasst oder zu einem entsprechenden Versuch unternommen wird, sofern eine solche Veranlassung dazu führt oder vernünftigerweise dazu führen kann, dass die Erbringung von Leistungen für Ajax eingestellt oder reduziert wird oder die Bedingungen der Zusammenarbeit dieser Personen mit Ajax nachteilig beeinflusst werden.
9. TECHNISCHE UND SONSTIGE NUTZUNGSBEDINGUNGEN
9.1. Serviceanbieter (Händler) / Installateure sind verpflichtet, die Bestimmungen selbst einzuhalten und sicherzustellen, dass jeder Kunde und/oder jede andere Person in der relevanten Vertriebskette, die in irgendeiner Weise mit Erweiterten Ajax Services interagiert, die Erweiterten Ajax Services: Technische Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Technische AGB“) einhält, soweit diese für die jeweilige Rolle anwendbar sind. Die jeweils gültige Fassung der Technischen AGB kann von Ajax von Zeit zu Zeit geändert werden.
Den vollständigen Text der Technischen AGB finden Sie unter folgenden Links:
9.2. Serviceanbieter (Händler) / Installateure müssen die technischen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß an die Kunden weitergeben.
9.3. Falls die Serviceanbieter (Händler) / Installateure von dem Kunden und/oder einer anderen Partei einen Verstoß gegen die Technischen AGB durch eine Partei festgestellt haben und/oder darüber informiert wurden und/oder benachrichtigt wurden, müssen die betreffenden Serviceanbieter (Händler) / Installateure Ajax unverzüglich darüber informieren.
9.4. Ajax hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Bereitstellung der Erweiterten Ajax Services und/oder deren Komponente(n) für die entsprechenden Kunden einzuschränken, auszusetzen und/oder ganz oder teilweise einzustellen, im Falle von: (i) jeglicher Verletzung dieser AGB durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure und/oder, (ii) jeglicher Verletzung der Technischen Bedingungen durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure / Kunden und/oder, (iii) jeglicher unrechtmäßiger Handlungen, Missbrauch und/oder jeglicher illegaler Nutzung der Bestimmungen der Erweiterten Ajax Services und/oder deren Komponente(n) basierend auf dem Wesen dieser Vereinbarung durch die Serviceanbieter (Händler) / Installateure / Kunden, (iv) Fehlfunktionen der Erweiterten Ajax Services, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Ajax liegen (wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf fehlende Konnektivitätsdienste, technische Fehlfunktionen und/oder Signalstörungen, die in den Bereich von Drittanbietern fallen) und/oder, (v) wesentlicher Änderungen und/oder erheblich ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen innerhalb des Gebiets und/oder des Gebiets des/der Konnektivitätsdienstanbieter(s), welche die Kosten der von Ajax bereitgestellten Erweiterten Ajax Services unangemessen machen, und/oder (vi) des Entstehens und/oder Bestehens entsprechender Anforderungen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Staaten, Sanktionen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs und/oder anderen Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Anordnungen. Ajax ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Parteien gesonderte Mitteilungen über die in diesem Artikel 9.4. genannten Maßnahmen zu übermitteln. In der Zwischenzeit wird Ajax Anstrengungen unternehmen, um eine reibungslose Bereitstellung der Erweiterten Ajax Services zu gewährleisten, sofern die Serviceanbieter (Händler) / Installateure / Kunden die Anforderungen der Technischen AGB einhalten.
10. DATENSCHUTZ
10.1. Gemäß den Klauseln dieser Vereinbarung bezeichnet „Personenbezogene Daten“ sämtliche Informationen, Daten oder den gesamten Datenumfang, den Ajax und die Serviceanbieter (Händler) / Installateure gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung im Rahmen der Erweiterten Ajax Services austauschen können.
10.2. Die Serviceanbieter (Händler) / Installateure haben die Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten.
10.2.1. „Geltendes Datenschutzrecht“ bezeichnet die jeweils gültigen Rechtsvorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), des britischen Datenschutzgesetzes 2018, der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG (in der durch die Richtlinie 2009/136/EG geänderten Fassung), der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2003 (SI 2003/2426) in der jeweils gültigen Fassung sowie aller anderen EWR-Rechtsvorschriften in Bezug auf personenbezogene Daten und aller anderen jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, die für die Serviceanbieter (Händler) / Installateure in Bezug auf die Nutzung personenbezogener Daten gelten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Datenschutz in der elektronischen Kommunikation), abhängig vom jeweiligen Gebiet.
10.3. Durch die Annahme dieser AGB garantieren die Serviceanbieter (Händler) / Installateure hiermit, dass sie alle nach dem geltenden Datenschutzrecht erforderlichen Maßnahmen für den Austausch, die Erhebung und die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung ergriffen haben.
11. LAUFZEIT & KÜNDIGUNG, SONSTIGES
11.1. Die Vereinbarung tritt mit dem Gültigkeitsdatum in Kraft und gilt für die Dauer von einem Jahr ab dem Gültigkeitsdatum, sofern sie nicht zuvor gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Die Vereinbarung kann jedes Mal automatisch um 1 (ein) Jahr verlängert werden, sofern Ajax keine Einwände gegen die automatische Verlängerung der Vereinbarung erhebt. Eventuelle Einwände sind von Ajax mindestens 10 Tage vor dem Ablaufdatum an die Serviceanbieter (Händler) / Installateure zu übermitteln.
11.2. Ajax kann, unbeschadet aller anderen Rechte, die Vereinbarung durch Mitteilung an die Serviceanbieter (Händler) / Installateure mit sofortiger Wirkung einseitig kündigen, wenn:
11.2.1. Serviceanbieter (Händler) / Installateure ohne berechtigten Grund Verdrängungswettbewerb oder analoge, vergleichbare oder ähnliche Handlungen betreiben; oder
11.2.2. Serviceanbieter (Händler) / Installateure sich in einer Weise verhalten, die den guten Ruf und das Ansehen von Ajax beeinträchtigt, schädigt oder herabsetzt; oder
11.2.3. Serviceanbieter (Händler) / Installateure eine Verletzung ihrer in dieser Vereinbarung genannten Zusagen und Verpflichtungen begehen, was als wesentliche Vertragsverletzung gilt; oder
11.2.4. Serviceanbieter (Händler) / Installateure eine Verletzung anderer Verpflichtungen, Pflichten, Zusicherungen oder Garantien aus der Vereinbarung begehen und es unterlassen, diese Verletzung innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung von Ajax zu beheben.
11.3. Jede Änderung der Verfassung, der Geschäftsführung oder der Kontrolle oder der finanziellen oder sonstigen Verhältnisse von Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren, die nach alleinigem Ermessen von Ajax den Interessen von Ajax wesentlich schadet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Fall, dass eine Beteiligung an Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren von einem Dritten erworben wird, der in einem als konkurrierend geltenden Geschäft tätig ist.
11.4. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, die Vereinbarung mit einer schriftlichen Frist von 30 (dreißig) Tagen gegenüber der anderen Partei zu kündigen.
11.4.1. Die Beendigung des Vertrags befreit die Serviceanbieter (Händler) / Installateure nicht von der Erfüllung der während der Gültigkeitsdauer des Vertrags entstandenen Verpflichtungen (einschließlich der Zahlung aller anfallenden Beträge an Ajax).
11.5. Die Parteien können die Beendigung der Vereinbarung einvernehmlich zu einem von beiden Parteien schriftlich vereinbarten Datum vereinbaren.
11.6. Falls die elektronische Signatur (auch über DocuSign und/oder Ironclad und/oder ähnliche Plattformen) des letzten erforderlichen Unterzeichners einer Partei nach dem im elektronischen Dokument als Datum des Abschlusses angegebenen Datum erfolgt, gelten die Bestimmungen des elektronischen Dokuments stets für die Rechtsbeziehungen der Parteien, die ab dem im Text dieses elektronischen Dokuments als Datum des Abschlusses angegebenen Datum entstanden sind.
11.7. Die Parteien vereinbarten außerdem, dass diese Vereinbarung von den Serviceanbietern (Händlern) / Installateuren durch Anklicken der Bestätigungsschaltfläche in AJAX PRO Desktop abgeschlossen werden kann.
11.8. Sämtliche Benachrichtigungen, Ankündigungen oder sonstige Dokumente im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail an Ajax unter den unten angegebenen Kontaktdaten zu senden:
E-Mail: services-admin@ajax.systems
12. HÖHERE GEWALT
12.1. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung dieses Vertrags oder eines Teils davon aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streiks, staatliche Maßnahmen (jeweils ein „Höhere Gewaltfall“), Fehlfunktionen der Erweiterten Ajax Services, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Ajax liegen usw. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei unterrichtet die andere Partei jedoch so schnell wie möglich schriftlich über dieses Ereignis und übermittelt ihr anschließend innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach dessen Eintritt eine von den zuständigen Behörden ausgestellte Bescheinigung über das Ereignis.
12.2. Die von der Höheren Gewalt betroffene Partei hat angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Folgen der Höheren Gewalt zu minimieren und die Erfüllung aller relevanten Verpflichtungen so bald wie möglich nach Beendigung der höheren Gewalt wieder aufzunehmen. Wenn die von Höherer Gewalt betroffene Partei die Erfüllung der relevanten Verpflichtungen nicht wieder aufnimmt, nachdem die Gründe für die vorübergehende Befreiung von der Leistungspflicht aufgrund Höherer Gewalt entfallen sind, haftet diese Partei der anderen Partei diesbezüglich.
13. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
13.1. Die Vereinbarung sowie alle Fragen im Zusammenhang mit ihrer Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung einzelner Bestimmungen oder mit Rechten oder Pflichten der Parteien aus der Vereinbarung unterliegen dem Recht der Republik Polen und sind nach diesem Recht zu regeln.
13.2. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte der Republik Polen die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Streitigkeiten über seine Erfüllung, sein Bestehen, seine Gültigkeit, seine Auslegung, seine Beendigung oder seine Folgen. Dementsprechend sind alle Klagen oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, unabhängig davon, ob sie auf vertraglicher oder außervertraglicher Haftung beruhen, ausschließlich vor den Gerichten der Republik Polen zu erheben.
13.3. Die Parteien haben die Vereinbarung durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter rechtswirksam abgeschlossen.
13.4. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Vereinbarung, die sich aus Änderungen der anwendbaren Gesetzgebung oder aus anderen Gründen ergibt, hat nicht zur Folge, dass andere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam werden.